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Auslandsüberweisung - bargeldlose Zahlung ins Ausland
Auslandsüberweisung
Eine Auslandsüberweisung ist eine bargeldlose Zahlung in Länder außerhalb Deutschlands. Überweisungen innerhalb der Europäischen Union werden seit dem 1. Januar 2008 nach dem neuen SEPA Standard durchgeführt. Doch die gilt nur für Länder, die der EU angehören. Für Staaten außerhalb dieses Raumes kommt die von SEPA vereinheitlichte Überweisungsform nicht zum Tragen.
Will man also eine über die EU Grenzen hinausgehende Auslandsüberweisung tätigen, muss man sich mit den Landesbestimmungen auseinandersetzen. Der Auftraggeber muss also die jeweiligen Anforderungen an den bargeldlosen Zahlungsverkehr kennen, denn jedes Land hat unterschiedliche Strukturen von Kontonummer und Bankleitzahl.
Eine Auslandsüberweisung unterscheidet sich also deutlich zur herkömmlichen Inlands- und zur SEPA-Überweisung.
Wie unterscheidet sich die Auslands zur Inlands- oder SEPA-Überweisung?
Unterschieden werden Überweisungen in folgende Regionen:
1. Inlandsüberweisung
2. SEPA Überweisung in 27 EU Staaten, wie etwa Großbritannien, Finnland oder Spanien
3. SEPA Überweisung in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also in alle EU Staaten sowie Liechtenstein, Norwegen und Island. Die Schweiz und Monaco kommen noch hinzu.
4. Auslandsüberweisung in die übrigen Staaten (Drittstaaten), wie zum Beispiel USA, Honkong oder Indien
Der wichtigste Unterschied ist der Kostenfaktor. Bei der Auslandsüberweisung können im Gegensatz zur Inlands und zur SEPA Überweisung erhebliche Kosten entstehen, deren Höhe von Bank zu Bank verschieden ist. Jede Bank erhebt individuelle Gebühren, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Die Banken bestimmen selbst, wie viel Geld sie pro Auslandsüberweisung verlangen.
Ein Beispiel: Die Frankfurter Sparkasse verlangt für eine Überweisung, die weder in Euro noch in einer anderen Währung eines EU oder EWR Mitgliedsstaates erfolgen soll, 1,50 Promille des Überweisungsbetrags, mindestens jedoch 12,50 Euro, maximal 750,00 Euro. Bei Überweisungen in Fremdwährungen fallen zusätzlich Gebühren für den Devisenan und -verkauf an, eine so genannte Konvertierungsgebühr in Höhe von 0,25 Promille des Überweisungsbetrags, mindestens 3,00 Euro und maximal 75,00 Euro. Für elektronische Überweisungen dagegen fallen geringere Gebühren an.
Über die Kosten einer Auslandsüberweisung muss die Bank aufklären, ebenso über die Gebühren, die seitens der Empfängerbank anfallen.
Wer trägt die Gebühren der Auslandsüberweisung?
Wer für die Ausführung der Auslandsüberweisung die anfallenden Gebühren zahlen muss, hängt von der individuellen Regelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut ab.
Folgende Gebührenvereinbarungen sind bei der Auslandsüberweisung möglich:
- SHARE Überweisung: Hier trägt der Überweisende die Entgelte, die sein Kreditinstitut erhebt, der Zahlungsempfänger trägt die Gebühren, die seine Bank erhebt.
- OUR Überweisung: Der Überweisende trägt alle Gebühren, also die seiner und die der Empfängerbank selbst.
- BEN Überweisung: Der Zahlungsempfänger trägt alle anfallende Entgelte
Bei der OUR Regel sollten Bankkunden besonders aufpassen, um überzogene Gebühren seitens der Empfängerbank zu vermeiden.
Was gilt es bei der Auslandsüberweisung darüber hinaus zu beachten?
Achten sollten Bankkunden unbedingt auf BIC und IBAN. Fehlen diese Angaben nämlich, kann die ausführende Bank die Auslandsüberweisung ablehnen oder zurückgeben. Alternativ kann die Bank aber auch Gebühren für deren Vervollständigung erheben. Diese so genannte Repair Gebühr ist wiederum von Bank zu Bank unterschiedlich. Die DKB zum Beispiel verlangt 7,50 Euro für die fehlenden Daten. Andere Banken erheben aber auch deutlich höhere Gebühren, wie etwa die GLS Bank, bei der die fehlende BIC oder IBAN mit 19,50 Euro zu Buche schlägt.
Weiterhin gilt es bei allen Auslandsüberweisungen zu beachten, dass Zahlungen von mehr als 12.500 Euro bei der Deutschen Bundesbank zu melden sind. Das auszufüllende Formular ist auf den Online Seiten der Bundesbank zu finden. Diese grenzüberschreitenden Transaktionsmeldungen sind notwendig, um den für die Wirtschafts und Währungspolitik zuständigen Stellen, aber auch Verbänden und Unternehmen, umfassende und zuverlässige Informationen über den deutschen Außenwirtschaftsverkehr zu liefern.







