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SEPA TEIL II - Grundlagen
SEPA‐Überweisung
Bitte beachten Sie unsere weiteren Artikel zum Thema SEPA.
Mit SEPA bargeldlos zahlen über die europäischen Ländergrenzen hinweg
Die SEPA‐Überweisung ersetzte am 1. Januar 2008 die bisherige EU‐Standardüberweisung. Mit der SEPA-Überweisung wird nicht mehr zwischen nationalen und europaweiten Zahlungen unterschieden. Der Bankkunde kann mit SEPA einfach von Deutschland nach Italien, Frankreich oder Großbritannien überweisen, ohne zusätzliche Gebühren, organisatorischem Aufwand oder längeren Wartezeiten, wie es vor der Einführung der SEPA‐Überweisung der Fall war. Vor allem für Unternehmen hat die SEPA‐Überweisung
viele Vorteile, denn sie benötigen mit SEPA jetzt nur noch ein Konto für die Zahlungen ins europäische Ausland, statt bisher in jedem Land eines. Privatkunden kommen mit der SEPA‐Überweisung aber ebenso in Berührung, wie beispielsweise bei der Buchung einer Urlaubsreise. SEPA betrifft damit seit Anfang 2008 jedes Kreditinstitut, jedes Unternehmen und jeden Verbraucher in allen Ländern der Europäischen Union. Während die Europäer schon seit dem Jahr 2002 sicher und bequem mit dem Euro bar zahlen können, sind mit SEPA jetzt auch bargeldlose Zahlungen im Euro‐Währungsgebiet problemlos möglich.
Doch was ändert sich mit der SEPA‐Überweisung für den Bankkunden genau?
Statt der bislang in Deutschland verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl kommen bei der SEPA‐Überweisung die IBAN (International Bank Account Number / Internationale Kontonummer) und der BIC (Bank Identifier Code / Internationale Bankleitzahl) zum Einsatz, um den Zahlungsempfänger eindeutig zu identifizieren. Bei der SEPA‐Überweisung kann die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl kann nicht mehr verwendet werden. Noch eine Neuerung: Bei der SEPA‐Überweisung wird für das gesamte SEPA‐Gebiet garantiert, dass der Überweisungsbetrag innerhalb von maximal drei Tagen nach der Auftragserteilung auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird, und das ohne Abzüge.
Neben der SEPA‐Überweisung sind noch zwei weitere SEPA‐Zahlungsmöglichkeiten für die Bankkunden nutzbar.
Ab November 2009 können fällige Rechnungsbeträge auch per SEPA‐Lastschrift grenzüberschreitend eingezogen werden. Im europäischen Zahlungsverkehr ist die SEPA‐Lastschrift eine echte Innovation, denn bislang fehlte an dieser Stelle eine vereinheitlichte Form. Zudem will SEPA jedem Kunden ermöglichen, europaweit mit jeder ec‐/Maestro‐Karte an jedem Geldautomaten Geld abzuheben und bei jedem Händler zu bezahlen – ohne erkennbaren Unterschied zum Einsatz im Heimatland.
Die Abkürzung SEPA steht für „Single Euro Payment Area“, also das Gebiet, in dem ausschließlich Zahlungen in der Währung Euro vorgenommen werden. Nach der Einführung des Euro war es das Ziel der EU‐Staaten, Europa auch bei den bargeldlosen Transaktionen zu einem einheitlichen Zahlungsverkehrsraum zu formen. Das „European Payments Council“ (EPC) entwickelte deshalb mit SEPA neue Verfahren, um die Zahlungen in das europäische Ausland zu standardisieren. Die Mitglieder des EPC sind, neben den Europäischen Bankenverbänden, vor allem nationale Bankenverbände sowie große Kreditinstitute aus den 27 EU‐Staaten sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Die Europäische Kommission und das Eurosystem unterstützen SEPA. Europa soll so weiter zusammen wachsen.
Nach Informationen der Deutschen Bundesbank bieten mittlerweile 4.300 Kreditinstitute die SEPAÜberweisung an, Tendenz steigend. Denn täglich werden im Euroraum 210 Millionen bargeldlose Zahlungstransaktionen vorgenommen – 90 Prozent davon entfallen auf Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung.


